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Wen schützt die Demokratie?

Demokratie bedeutet nach dem altgriechischen «Herrschaft des Staatsvolkes». Dies kann mit unterschiedlichen Systemen mehr oder weniger zutreffen. Demokratien anerkennen im Idealfall die Gewaltentrennung, welche in der Verfassung festgeschrieben ist. Ihr Ideal ist die Volksherrschaft. Ihr Ziel ist der Schutz der Rechte des Individuums. Dafür werden Gesetze verfasst, die entweder von einer Mehrheit der Bürger oder einer Mehrheit von Parlamentariern angenommen werden müssen, damit sie in Kraft treten können. Ihre Legitimität erhält sie aus den Stimmen der Bürger. Je höher die Stimmbeteiligung, je höher die Legitimität. Da jedes Individuum eine Stimme hat, sind Gleichberechtigung und Gleichbehandlung Grundsätze der Demokratie. Alle sind vor dem Gesetz gleich.

Demokratie bedeutet, aus dem Altgriechischen abgeleitet, Herrschaft des Volkes. Doch damit ist noch wenig darüber gesagt, wie diese Herrschaft ausgeübt wird und welchen Grenzen sie unterliegt. Eine Demokratie besteht nicht allein darin, dass eine Mehrheit entscheidet. Sie verbindet die politische Selbstbestimmung des Volkes mit Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und dem Schutz von Minderheiten.

Das ist kein nebensächlicher Zusatz. Eine Mehrheit kann sich irren. Sie kann ungerecht entscheiden und ihre Macht dazu verwenden, die Rechte jener einzuschränken, die zahlenmässig unterlegen sind. Ein Entscheid kann deshalb in einem demokratischen Verfahren zustande kommen und dennoch ein mangelhaftes demokratisches Verständnis offenbaren. Demokratie beantwortet nicht nur die Frage, wer entscheiden darf. Sie muss auch beantworten, was eine Mehrheit einem einzelnen Menschen zumuten darf.

Gesetze erhalten ihre demokratische Legitimation durch die dafür vorgesehenen Verfahren: durch Wahlen, parlamentarische Beschlüsse, Referenden und Volksabstimmungen. Eine hohe Stimmbeteiligung stärkt die politische Aussagekraft eines Entscheids, weil sich mehr Stimmberechtigte daran beteiligt haben. Die formelle Gültigkeit einer Abstimmung hängt aber nicht davon ab, ob besonders viele Menschen ihre Stimme abgegeben haben. Wer nicht abstimmt, überlässt den Entscheid den anderen.

Da jede stimmberechtigte Person eine Stimme besitzt, gehören politische Gleichberechtigung und Gleichbehandlung zu den Grundlagen der Demokratie. Doch die demokratische Rechtsordnung schützt nicht nur jene, die abstimmen dürfen. Kinder, Ausländer, Menschen ohne politische Stimme und Angehörige kleiner Minderheiten besitzen ebenfalls Grundrechte. Gerade sie sind darauf angewiesen, dass die Mehrheit ihre Macht nicht mit unbegrenztem Recht verwechselt.

Demokratie braucht die Diskussion. Sie benötigt öffentliche Räume, in denen unterschiedliche Interessen sichtbar werden, Argumente aufeinandertreffen und Entscheidungen kritisiert werden können. In der Schweiz findet diese Debatte im Nationalrat als Vertretung des Volkes und im Ständerat als Vertretung der Kantone statt. Ein weiterer Debattenraum ist die Öffentlichkeit, die wesentlich von Medien, Verbänden, Parteien und inzwischen auch den sozialen Netzwerken gestaltet wird.

So weit mein Verständnis von Demokratie.

Dennoch habe ich bisweilen den Eindruck, dass wir uns von einigen dieser Grundsätze entfernen. Der einzelne Mensch droht hinter den Interessen von Institutionen, Organisationen und wirtschaftlichen Gruppen zu verschwinden. Bei Post, Bahn, Versicherungen oder der Gesundheitsversorgung stellt sich zunehmend die Frage, ob Bürger noch als Träger von Rechten oder vor allem als Kunden, Kostenstellen und Risiken betrachtet werden. Wirtschaftlichkeit ist notwendig. Doch bei öffentlichen und obligatorischen Leistungen darf sie nicht zum einzigen Massstab werden. Eine Demokratie muss sich fragen, ob ihre Einrichtungen den Menschen dienen – oder ob sich der Mensch zunehmend den Bedürfnissen ihrer Einrichtungen anpassen muss.

Besonders deutlich wird dieses Spannungsfeld beim Umgang mit religiösen und kulturellen Traditionen. Zwangsheirat verletzt das Recht eines Menschen, frei über sein eigenes Leben und seinen Partner zu entscheiden. Die Schweiz hat deshalb 2013 besondere gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten eingeführt. Ein Gesetz allein genügt jedoch nicht. Eine spätere Evaluation des Bundes kam zum Ergebnis, dass Sensibilisierung, Information und Prävention für die Bekämpfung von Zwangs- und Minderjährigenheiraten von besonderer Bedeutung sind. Bundesamt für Justiz.

Der Schutz muss deshalb lange vor einer möglichen Eheschliessung beginnen. Kinder und Jugendliche müssen erfahren, dass niemand das Recht hat, sie zu einer Ehe zu zwingen. Sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können und darauf vertrauen dürfen, dass sie Hilfe erhalten, ohne dafür ihre Familie, Religion oder gesamte Herkunft verleugnen zu müssen.

Zur Würde des Menschen gehört für mich nicht nur, vor Gewalt, Ausbeutung und Erniedrigung geschützt zu werden. Zu ihr gehört ebenso die Selbstbestimmung: das Recht, über den eigenen Körper, die persönliche Lebensführung, den Glauben und die Gestaltung des eigenen Lebens zu entscheiden. Die Schweizer Bundesverfassung schützt sowohl die Menschenwürde als auch die persönliche Freiheit. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Menschenwürde besitzt damit zwei Seiten. Sie schützt einen Menschen davor, zum Mittel für die Absichten anderer gemacht zu werden. Sie schützt ihn aber auch davor, unter dem Vorwand seines Wohles unnötig entmündigt zu werden.

Beim Mädchen, das gegen seinen Willen verheiratet werden soll, ist diese Unterscheidung eindeutig. Es wird zum Gegenstand eines familiären Plans gemacht, den andere für sein Leben entworfen haben. Sein eigener Wille wird übergangen. Ihm die freie Entscheidung zurückzugeben bedeutet deshalb nicht, es seiner Familie oder Religion zu entfremden. Es bedeutet, es als eigenständigen Menschen anzuerkennen.

Auch in anderen Lebensbereichen ist Selbstbestimmung ein wesentlicher Ausdruck der Würde. Eine urteilsfähige Patientin darf eine medizinische Behandlung ablehnen, selbst wenn andere ihre Entscheidung für unvernünftig halten. Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, welche Behandlung er wünscht oder ablehnt, falls er seinen Willen später nicht mehr ausdrücken kann. Patientenverfügung in der Schweiz. Ebenso muss eine erwachsene Frau grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, ob sie ein religiöses Kleidungsstück aus Überzeugung trägt. Es wäre widersprüchlich, sie im Namen der Befreiung zum Ablegen dessen zu zwingen, was sie aus freiem Willen gewählt hat.

Schwieriger wird die Frage dort, wo Selbstbestimmung, Schutzbedürfnis und die Rechte weiterer Menschen aufeinandertreffen. Ein Beispiel dafür ist die altruistische Leihmutterschaft. Dabei erklärt sich eine Frau freiwillig bereit, für einen anderen Menschen oder ein Paar ein Kind auszutragen, ohne daraus einen finanziellen Gewinn zu erzielen.

In der Schweiz ist jede Form der Leihmutterschaft verboten – auch die altruistische. Das Fortpflanzungsmedizingesetz unterscheidet nicht danach, ob eine Frau aus finanzieller Not, gegen Bezahlung oder aus persönlicher Verbundenheit handelt. Fortpflanzungsmedizingesetz, Artikel 4.

Dahinter stehen ernst zu nehmende Schutzgedanken. Eine Schwangerschaft bringt gesundheitliche und emotionale Risiken mit sich. Freiwilligkeit kann durch familiäre Abhängigkeit, Dankbarkeit, Schuldgefühle oder verdeckte finanzielle Interessen beeinflusst werden. Zudem sind nicht nur die Leihmutter und die Wunscheltern betroffen, sondern auch das entstehende Kind. Fragen nach Abstammung, Elternschaft, Verantwortung und einem möglichen Sinneswandel nach der Geburt lassen sich nicht mit dem Einverständnis zu Beginn der Schwangerschaft vollständig beantworten.

Dennoch bleibt die demokratische Frage bestehen: Schützt ein ausnahmsloses Verbot die urteilsfähige Frau – oder spricht es ihr die Fähigkeit ab, eine weitreichende Entscheidung über ihren eigenen Körper selbst zu treffen? Wenn sie umfassend informiert ist, ohne Bezahlung handelt und weder unter wirtschaftlichem noch familiärem Druck steht, weshalb soll der Staat ihre Entscheidung grundsätzlich verbieten dürfen?

Die Selbstbestimmung allein beantwortet diese Frage nicht, denn auch die Rechte des Kindes und die Gefahr späterer Konflikte müssen berücksichtigt werden. Doch ebenso wenig darf der Hinweis auf mögliche Gefahren genügen, um den Willen eines urteilsfähigen Menschen bedeutungslos zu machen. Eine Demokratie muss prüfen, ob ein vollständiges Verbot wirklich notwendig ist oder ob klare Voraussetzungen, unabhängige Beratung, Wartefristen, medizinische Begleitung und eine verlässliche rechtliche Regelung den Beteiligten besser gerecht würden.

Gerade an solchen Grenzfällen zeigt sich der Unterschied zwischen Schutz und Bevormundung. Schutz stärkt einen Menschen darin, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen. Bevormundung nimmt ihm die Entscheidung vorsorglich ab, weil andere glauben, besser zu wissen, was für ihn richtig ist.

Selbstbestimmung ist allerdings kein unbegrenztes Recht. Eine Entscheidung muss tatsächlich freiwillig und informiert sein. Sie endet dort, wo die gleichwertigen Rechte anderer verletzt werden oder ein Mensch nicht mehr als selbstbestimmtes Gegenüber, sondern als käufliches Mittel behandelt wird. Doch wenn der Staat eine persönliche Entscheidung verbietet, trägt er die Begründungspflicht. Nicht der freie Mensch muss beweisen, weshalb er über sein Leben bestimmen darf. Der Staat muss erklären, weshalb er ihn daran hindert.

In der öffentlichen Debatte über Zwangsheirat geschieht häufig etwas anderes. Das Leid betroffener Mädchen wird zum Beweis gegen eine ganze Glaubensgemeinschaft gemacht. Aus der berechtigten Verurteilung einer Zwangsheirat entsteht eine pauschale Anklage gegen Menschen, die mit der konkreten Tat nichts zu tun haben. Das betroffene Mädchen verschwindet dabei ein zweites Mal: zuerst hinter dem Willen seiner Familie und danach hinter einer politischen Auseinandersetzung, in der sein Schicksal hauptsächlich als Argument dient.

Wer Zwangsheirat bekämpfen will, muss den einzelnen Menschen stärken. Er muss informieren, beraten, schützen und sichere Anlaufstellen schaffen. Die Ausgrenzung einer ganzen Religionsgemeinschaft leistet diesen Schutz nicht. Sie kann sogar das Gegenteil bewirken. Ein Mädchen soll Vertrauen zu einer Gesellschaft entwickeln, die ihm Hilfe anbietet. Gleichzeitig erlebt es möglicherweise, dass dieselbe Gesellschaft seine Religion und einen Teil seiner Identität pauschal als Bedrohung behandelt. Dadurch entsteht ein kaum auflösbarer Widerspruch.

Die 2009 angenommene Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» verdeutlicht dieses Problem. Die Mehrheit nahm ein Verbot eines sichtbaren religiösen Symbols in die Bundesverfassung auf. Der Entscheid war demokratisch zustande gekommen. Doch gerade deshalb stellt er eine grundsätzliche demokratische Frage: Darf eine Mehrheit ihre kulturelle Verunsicherung dadurch bewältigen, dass sie die religiöse Ausdrucksmöglichkeit einer Minderheit beschränkt? Die Initiative wurde am 29. November 2009 angenommen. Schweizerische Bundeskanzlei.

Ein Minarettverbot schützt kein Mädchen vor einer Zwangsheirat. Es kann aber jenen Traditionalisten als willkommenes Argument dienen, die behaupten, die Mehrheitsgesellschaft werde Muslime niemals als gleichberechtigt anerkennen. Wer Integration verlangt und zugleich sichtbare Zeichen einer Religion aus der Verfassung heraus verbietet, sendet zwei widersprüchliche Botschaften.

Dabei sollten wir mit moralischer Überheblichkeit vorsichtig sein. In der Schweiz erhielten Frauen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht erst 1971. Eidgenössische Kommission für Frauenfragen. Zehntausende Kinder und Jugendliche waren bis weit ins 20. Jahrhundert von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Fremdplatzierung, Ausbeutung und Missbrauch betroffen. Unabhängige Expertenkommission. Auch kirchliche und staatliche Institutionen unserer eigenen Gesellschaft haben Menschen Unrecht zugefügt und dieses Unrecht mit Moral, Tradition und vermeintlich guten Absichten gerechtfertigt.

Unsere zivilisatorischen Errungenschaften sind deshalb keine angeborene kulturelle Überlegenheit. Sie sind Ergebnisse langer Auseinandersetzungen, schmerzhafter Erfahrungen und mühsamer Lernprozesse. Was wir heute für selbstverständlich halten, mussten frühere Generationen erst gegen Widerstand durchsetzen. Diese Erkenntnis sollte uns nicht unsicher in der Verteidigung von Grundrechten machen, sondern demütiger in der Art, wie wir sie vermitteln.

Als Kind glaubte ich den Worten meiner Mutter und meiner Lehrer. Ich hatte noch keine politische Meinung und konnte die Traditionen meiner Umgebung nicht kritisch beurteilen. Weshalb sollte dies bei einem Kind aus einer anderen Familie oder Religion anders sein? Ein vorpubertäres Mädchen kann nicht allein gegen den Druck seiner Eltern und seines Umfelds kämpfen. Es benötigt glaubwürdige Erwachsene, vertrauenswürdige Institutionen und die Gewissheit, dass sein Schutz nicht davon abhängt, ob es sich gegen seine gesamte Herkunft stellt.

Ein anderes Beispiel für die Spannung zwischen Mehrheit, Institution und Individuum war die Abstimmung vom 25. November 2018 über die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten. Ausgangspunkt war ein echtes Problem: Versicherungsmissbrauch schädigt die Solidargemeinschaft. Wer Leistungen erschleicht, nimmt Mittel in Anspruch, die anderen fehlen, und untergräbt das Vertrauen in soziale Einrichtungen.

Gleichzeitig greift eine verdeckte Observation tief in die Privatsphäre und Selbstbestimmung eines Menschen ein. Die entscheidende demokratische Frage lautete deshalb nicht, ob Missbrauch bekämpft werden soll. Sie lautete: Wer darf aufgrund welcher Anhaltspunkte eine Überwachung anordnen, welche Mittel dürfen dabei eingesetzt werden, und wer kontrolliert diese Macht?

Die angenommene Regelung gestattete den Versicherungsträgern, bei konkreten Anhaltspunkten externe Spezialisten mit einer Observation zu beauftragen, sofern andere Abklärungen aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wären. Beobachtungen durften grundsätzlich nur an allgemein zugänglichen oder von dort frei einsehbaren Orten stattfinden. Für technische Mittel zur Standortbestimmung war eine richterliche Genehmigung vorgesehen. Das Gesetz wurde in der Abstimmung angenommen und trat 2019 in Kraft. Bundesamt für Sozialversicherungen.

Man kann diese Regeln für notwendig oder für zu weitgehend halten. Beides sind vertretbare demokratische Positionen. Problematisch wäre jedoch, den Schutz der Versicherungskassen automatisch höher zu gewichten als die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigten. Ein Verdacht ist noch kein Beweis. Auch ein Mensch, der möglicherweise Leistungen missbraucht, verliert nicht sein Recht auf ein faires Verfahren und den Schutz vor willkürlicher Überwachung.

Genau darin besteht die Aufgabe demokratischer Institutionen: Sie müssen nicht nur Missbrauch verhindern, sondern zugleich die Macht jener begrenzen, die ihn verfolgen. Der Zweck einer Massnahme kann berechtigt sein und ihre Ausgestaltung dennoch zu weit gehen. Eine gute Absicht ersetzt deshalb weder Kontrolle noch Verhältnismässigkeit.

Es ist verlockend, hinter politischen Vorlagen niedrige Motive wie Machtgier, Ausgrenzung oder finanzielles Interesse zu vermuten. Solche Motive lassen sich jedoch selten eindeutig beweisen. Für die demokratische Beurteilung sind sie auch nicht entscheidend. Wichtiger ist, welche Wirkung eine Regelung entfaltet: Wem verleiht sie zusätzliche Macht? Wessen Rechte schränkt sie ein? Wer trägt das Risiko eines Irrtums? Welche Kontrolle besteht, wenn die neue Macht missbraucht wird?

Demokratie ist mehr als das Recht der Mehrheit, sich durchzusetzen. Sie ist die Verpflichtung, Macht zu begrenzen, Entscheidungen zu begründen und den einzelnen Menschen auch dann zu schützen, wenn er unbeliebt, fremd oder verdächtig ist. Dazu gehört nicht nur, ihn vor dem Willen anderer zu bewahren. Es gehört ebenso dazu, seinen eigenen Willen ernst zu nehmen.

Ihre Qualität zeigt sich nicht daran, wie sie mit der Mehrheit umgeht. Die Mehrheit kann sich in der Regel selbst helfen. Sie zeigt sich daran, wie sie jene behandelt, die keine Mehrheit hinter sich haben – und wie viel Selbstbestimmung sie ihnen zugesteht.

Eine Abstimmung beantwortet, was die Mehrheit will. Ob dieser Wille auch demokratischen Grundsätzen entspricht, zeigt sich erst daran, wen er schützt, wem er vertraut und über wessen Leben er zu bestimmen beansprucht.